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Kindergarten

Der Kindergarten ist eine Einrichtung für Kinder, die in Deutschland und Österreich das dritte, in der Schweiz das vierte Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht zur Schule gehen. In Abgrenzung dazu spricht man bei Einrichtungen/Gruppen für jüngere Kinder zumeist von der Kinderkrippe und vom Hort bei Einrichtungen/Gruppen für Kinder im Grundschulalter. In Anlehnung an Friedrich Wilhelm August Fröbel, den Gründer des ersten Kindergartens, wird die Bezeichnung inzwischen immer häufiger auch als Sammelbegriff für alle Einrichtungen der Kindertagesbetreuung verwendet.

Der Kindergarten ist in Deutschland und Österreich dem Sozialbereich zugeordnet, in Deutschland gehört er zur "Kinder- und Jugendhilfe", in Österreich ressortiert er im Bereich "Soziale Sicherheit". Damit verbunden ist eine sozialpädagogische Ausrichtung mit einem ganzheitlich verstandenen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag. Der Kindergarten ergänzt die Erziehung in der Familie; er eröffnet den Kindern erweiterte und umfassendere Erfahrungs- und Bildungsmöglichkeiten über das familiäre Umfeld hinaus. Im Gegensatz zum Schulwesen hat der Staat in der Kindertagesbetreuung keinen eigenständigen, vom Erziehungsrecht der Eltern unabhängigen Auftrag. Dieser Auftrag des Kindergartens leitet sich vom Erziehungsrecht der Eltern ab und wird ihm durch den (Betreuungs-)Vertrag übertragen. Im Zuge der Bildungsdebatte, die in Deutschland vor allem das durchschnittliche Abschneiden bei den internationalen PISA-Studien verstärkt wurde, richtete sich die Aufmerksamkeit zunehmend auf den Bildungsauftrag des Kindergartens (siehe auch Vorschule).

In der Schweiz ist der Kindergarten ein Teil des Schulwesens.

Hinsichtlich der Öffnungszeiten kann man grob drei Formen unterscheiden:

  • Teilzeitbetreuung, am Vor- und/oder am Nachmittag
  • Verlängertes Vormittagsangebot, von morgens bis nach dem Mittagessen
  • Ganztagesbetreuung, von morgens bis zum Spätnachmittag. Diese Einrichtungen heißen in Deutschland häufig Kindertagesstätten (kurz KiTa), Tagheime oder Tageskindergarten. In letzter Zeit bieten Träger im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch zunehmend erweiterte Betreuungszeiten an, die sehr früh morgens beginnen (5:30 Uhr), bis in den späten Abend reichen (20 Uhr) und Samstage und Übernachtungsmöglichkeiten umfassen.

Unsere drei Kindergärten in Bunde stellen sich auf den folgenden Seiten etwas näher vor.